Rechtsprechung
   BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvC 25/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23966
BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvC 25/19 (https://dejure.org/2020,23966)
BVerfG, Entscheidung vom 29.07.2020 - 2 BvC 25/19 (https://dejure.org/2020,23966)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juli 2020 - 2 BvC 25/19 (https://dejure.org/2020,23966)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,23966) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter Müller und weitere namentlich nicht genannte Richter und erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG
    A-limine-Abweisung einer Wahlprüfungsbeschwerde - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • rewis.io

    A-limine-Abweisung einer Wahlprüfungsbeschwerde - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    A-limine-Abweisung einer Wahlprüfungsbeschwerde; Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • rechtsportal.de

    A-limine-Abweisung einer Wahlprüfungsbeschwerde; Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

  • datenbank.nwb.de

    A-limine-Abweisung einer Wahlprüfungsbeschwerde - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvC 25/19
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; 142, 1 ; BVerfGK 8, 59 ).

    Selbst wenn ein Verfassungsrichter eine bestimmte Rechtsauffassung ständig vertritt, ist er in einem Verfahren nicht ausgeschlossen, das gerade auf die Änderung dieser Rechtsauffassung abzielt (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ).

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvC 25/19
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; 142, 1 ; BVerfGK 8, 59 ).

    Selbst wenn ein Verfassungsrichter eine bestimmte Rechtsauffassung ständig vertritt, ist er in einem Verfahren nicht ausgeschlossen, das gerade auf die Änderung dieser Rechtsauffassung abzielt (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ).

  • BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13

    Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvC 25/19
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; 142, 1 ; BVerfGK 8, 59 ).

    Insbesondere der Vortrag, der Richter Müller habe "möglicherweise" von dem seitens der Wahlprüfungsbeschwerde als unzureichend beanstandeten Schutz des Wahlgeheimnisses bei der parteilichen Wahlbewerberaufstellung profitiert, ist ungeeignet, eine Besorgnis der Befangenheit des Richters zu begründen (vgl. BVerfGE 142, 9 ; 142, 18 ), da er durch keinerlei tatsächliche Umstände unterlegt ist, sondern auf reinen Vermutungen beruht.

  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvC 25/19
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; 142, 1 ; BVerfGK 8, 59 ).

    Auch die Beteiligung an einem vorangegangenen verfassungsrechtlichen Verfahren, das ähnliche Rechtsfragen aufgeworfen hat, vermag als solche ebenfalls nicht die Besorgnis der Befangenheit nach § 19 BVerfGG zu begründen (vgl. BVerfGK 8, 59 ).

  • BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 812/74

    Voraussetzungen für die Besorgnis der Befangenheit bei einem

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvC 25/19
    Soweit der Beschwerdeführer auf die frühere politische Berufstätigkeit des Richters Müller verweist, kann aus der bloßen vorhergehenden amtlichen Tätigkeit eines Richters eine Besorgnis der Befangenheit nicht abgeleitet werden (vgl. BVerfGE 42, 88 ).

    Bei einem Berichterstatterschreiben handelt es sich um rechtliche Hinweise, die im Hinblick auf § 24 Satz 2 BVerfGG im Interesse einer sachgerechten Verfahrensgestaltung erfolgen (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 29. September 2016 - 2 BvC 52/14 -, Rn. 3).

  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvC 25/19
    c) Evident unzulässig ist zudem die pauschale Ablehnung namentlich nicht genannter Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 46, 200 ).
  • BVerfG, 29.09.2016 - 2 BvC 52/14

    Ablehnungsgesuch und Wahlprüfungsbeschwerde erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvC 25/19
    Bei einem Berichterstatterschreiben handelt es sich um rechtliche Hinweise, die im Hinblick auf § 24 Satz 2 BVerfGG im Interesse einer sachgerechten Verfahrensgestaltung erfolgen (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 29. September 2016 - 2 BvC 52/14 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvC 3/77

    Anforderungen an die Richterablehnung und an eine Wahlprüfungsbeschwerde.

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvC 25/19
    c) Evident unzulässig ist zudem die pauschale Ablehnung namentlich nicht genannter Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 46, 200 ).
  • BVerfG, 25.01.1955 - 1 BvR 522/53

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassunsgrichters

    Auszug aus BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvC 25/19
    Bei einem Berichterstatterschreiben handelt es sich um rechtliche Hinweise, die im Hinblick auf § 24 Satz 2 BVerfGG im Interesse einer sachgerechten Verfahrensgestaltung erfolgen (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 29. September 2016 - 2 BvC 52/14 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvE 4/20

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats

    a) aa) Grundsätzlich bedarf es der namentlichen Nennung der abgelehnten Richterinnen und Richter (vgl. BVerfGE 46, 200 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 29. Juli 2020 - 2 BvC 25/19 -, Rn. 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht